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prescription

Empfehlungen für Gesundheitseinrichtungen mit einer Patientendokumentation auf Papier (1):
  • Zu Beginn eines jeden Telefonats Name, Funktion, Funktionseinheit (Station, Abteilung, etc...) und den Grund des Anrufs nennen. Auch der Empfänger des Telefonats nennt Namen, Funktion und Funktionseinheit.
  • Beim Empfangen einer mündlichen Verordnung: unverzüglicher schriftlicher Eintrag in die Patientendokumentation mit dem Namen und der Telefonnummer der verordnenden Person für Rückrufe (der Name des Empfängers, das Datum und die Uhrzeit der mündlichen Verordnung müssen dokumentiert werden).
  • Mündliche Verordnungen eines neuen Medikaments sollten immer folgende Angaben beinhalten: Vor-/Nachname und Geburtsdatum des Patienten, vollständiger Medikamentenname, Verabreichungsform (Tabletten, Kapseln, Lösungen, etc...), Konzentration, Dosis, Verabreichungshäufigkeit, Zeitpunkt und den Applikationsweg (iv, sc, po, etc...).
  • Mengenangaben sollten als Einzel-Zahlenwert ausgesprochen werden (z.B. "15 mg" -> "Eins-Fünf Milligramm", "20 ml" -> "Zwei-Null Milliliter" oder "10.5 ml) -> "Eins-Null-KOMMA-Fünf Milliliter").
Empfehlungen für Gesundheitseinrichtungen mit elektronischer Patientendokumentation (in Ergänzung an die oben aufgeführten Empfehlungen für mündliche Verordnungen mit Patientendokumentation auf Papier) (1):
  • Bei Ausfall der elektronischen Patientendokumentation ist die mündliche empfangene Verordnung unverzüglich auf einem Verordnungsblatt schriftlich zu dokumentieren und später durch den Sender schriftlich zu bestätigten.
References:
  1. Patientensicherheit Schweiz, CIRRNET(R). "Die richtige Kommunikation von Verordnungen und Befunden am Telefon". Quick-Alert. 30.10.2014: Nr. 33 (V1): pdf.